Rhum Agricole Martinique - Regelwerk
1. Rhum Agricole darf nur aus Zuckerrohrsaft hergestellt werden der aus den Arten Saccharum officinarum und Saccharum spontaneum sowie deren Hybriden hergestellt wurde. Gentechnisch veränderte Sorten sind nicht zulässig.
- Rhum Agricole ist per Gesetz ein ungezuckerter Rum
- Düngung ist bei Rhum aus Martinique verboten
- Bewässerung vom 1. Dezember bis zur Ernte ist verboten; außerhalb dieser Zeit, maximal 6 Monate Bewässerung im Jahr erlaubt
- max pH 4,7
- mind. 14° Brix an Zucker im Saft
- max. 120 Tonnen pro Hektar
- Destillation nur vom 2. Januar bis 5. September zulässig
- Destillation in Kolonnen mit mind. 15 Böden, 0,7 – 2m Durchmesser, mit mindestens 65%vol bis maximal 75%vol Destillatstärke
- Rhum aus Martinique darf nur als Rhum Agricole exportiert werden
2. Rhum Agricole hat einen Mindestalkoholgehalt in der Flasche von 40%vol. Eine Zuckerung des fertigen Rhums ist strikt verboten.
Er hat einen Mindestgehalt an Estern und anderen flüchtigen Stoffen von:
- Agricole Blanc 225mg/1LPA (mind. 6 Wochen gelagert in Glas oder Edelstahl)
- Holzgereifter Agricole mind. 250mg/1LPA ( mind. 12 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
- bei „Vieux“ Agricole mind. Estergehalt 325mg/1LPA ( mind. 36 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
- bei „Vieux“ mit Jahrgang ( mind. 72 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
- Die Reifezeit muss ohne Unterbrechung stattfinden. Erlaubt ist nur das Umlagern in andere Fässer und die kurzzeitige Bearbeitung.