Rhum Agricole Martinique - Regelwerk
1. Rhum Agricole darf nur aus Zuckerrohrsaft hergestellt werden der aus den Arten Saccharum officinarum und Saccharum spontaneum sowie deren Hybriden hergestellt wurde. Gentechnisch veränderte Sorten sind nicht zulässig.
- Düngung ist verboten
- Bewässerung vom 1. Dezember bis zur Ernte ist verboten; außerhalb dieser Zeit, maximal 6 Monate Bewässerung im Jahr erlaubt
- max pH 4,7
- mind. 14° Brix an Zucker im Saft
- max. 120 Tonnen pro Hektar
- Destillation nur vom 2. Januar bis 5. September zulässig
- Destillation in Kolonnen mit mind. 15 Böden, 0,7 – 2m Durchmesser, mit mindestens 65%vol bis maximal 75%vol Destillatstärke
2. Rhum Agricole hat einen Mindestalkoholgehalt in der Flasche von 40%vol. Eine Zuckerung des fertigen Rhums ist strikt verboten.
Er hat einen Mindestgehalt an Estern und anderen flüchtigen Stoffen von:
- Agricole Blanc 225mg/1LPA (mind. 6 Wochen gelagert in Glas oder Edelstahl)
- Holzgereifter Agricole mind. 250mg/1LPA ( mind. 12 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
- bei „Vieux“ Agricole mind. Estergehalt 325mg/1LPA ( mind. 36 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
- bei „Vieux“ mit Jahrgang ( mind. 72 Monate gelagert in Eichenfässern kleiner 650 Liter)
Die Reifezeit muss ohne Unterbrechung stattfinden. Erlaubt ist nur das Umlagern in andere Fässer und die kurzzeitige Bearbeitung.
Die Regeln des Rhum Agricole Martinique - kurz zusammengefasst
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